Ihre „Helfende Hand“ zur Grundsteuerreform
So melden Sie Ihre Daten sicher an das Finanzamt und vermeiden Fehler
Die Grundsteuerreform soll Gerechtigkeit schaffen. Dafür werden von Ihnen Angaben und Unterlagen benötigt. Hier lauern einige Fehlerquellen. Fehler, die Sie teuer zu stehen kommen können. Doch sein Sie beruhigt: Wir helfen Ihnen bei der Grundsteuerreform. Gemeinsam werden wir Ihre Daten korrekt erfassen und auf die richtige Weise in das Onlineportal des Finanzamts laden. So sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Unterstützung an der Hotline ist übrigens sogar kostenlos für Sie.



Darauf können Sie vertrauen:
- Kompetente Hilfe von Profis
- Für jede Immobilie
- Familienunternehmen
- Über 30 Jahren Erfahrung
- Telefonische Beratung kostenlos
Jeden Dienstag, 16 bis 20 Uhr, sowie jeden ersten Sonnabend im Monat, 10 bis 14 Uhr
Hinweis: Die telefonische Unterstützung wird von uns kostenlos erbracht. Es ist allerdings möglich, dass Ihr Telekommunikationsanbieter Gebühren berechnet. Sie zahlen dann wie bei jedem anderen Anruf in das Dresdner Festnetz.
Warum gibt es eine Grundsteuerreform und was müssen Sie dabei beachten?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer bemängelt und Änderungen angemahnt. Ausschlaggebend dafür war eine Ungleichbehandlung von Immobilienvermögen. Immerhin werden für die Berechnung der Grundsteuer Zahlen und Methoden aus dem Jahr 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) als Grundlage verwendet. Das ändert sich nun und erfordert von Ihnen als Eigentümer eine Mitwirkung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts legte auch fest, dass die Reform der Grundsteuer insgesamt keine höheren Steuereinnahmen zur Folge haben darf. Das bedeutet, dass Finanzbehörden und Kommunen einen hohen Ermittlungs- und Berechnungsaufwand haben, um die individuell neu festgesetzten Grundsteuern in der Summe ergebnisneutral umzusetzen.
Die neue Höhe der Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

Vertrauen Sie der „helfenden Hand“ unserer Immobilienprofis
Vorsicht! Fehler bei den Angaben zur Grundsteuer können Sie teuer zu stehen kommen. Und die Abgabe aller Unterlagen über das Onlineportal ist auch nicht jedem ohne Weiteres möglich. Daher bieten Ihnen die Immobilienverwalter von Reppe & Partner Immobilien die „helfende Hand“. Für diese telefonische Hilfe zahlen Sie keinen Cent.
Informieren Sie sich jetzt und vermeiden Sie so Fehler, für die Sie ab 2025 vielleicht teuer bezahlen könnten. Rufen Sie uns an auf unserer Hotline zur Grundsteuerreform. Die Leitungen sind immer dienstags, 16 bis 20 Uhr, sowie jeden ersten Sonnabend im Monat, 10 bis 14 Uhr, für Sie freigeschaltet.

Kay Münster
Immobilienfachwirt IHK

Hans-Jürgen Reppe
Sachverständiger

Eric Reppe
Immobilienmakler (IHK)

Sabine Voigt
Immobilienmaklerin (EIA)
An diesen Tagen ist die Hotline als „Helfende Hand“ für Sie freigeschaltet:

So bewerten Kunden REPPE & PARTNER IMMOBILIEN®
Weitere Unterstützung, die Sie bei der Grundsteuerreform von uns erhalten können:
Wir sichten und sortieren für Sie die erforderlichen Unterlagen.
Für die Sichtung, Überprüfung und Sortierung Ihrer Unterlagen ist ein Vorort-Termin durch unsere Immobilienverwalter dringend zu empfehlen. Nur dann können wir die Richtigkeit sicherstellen.
Tipp: Warten Sie damit nicht bis zum 1. Juli. Denn sind noch Unterlagen zusammenzutragen, dann wird es ab dem 1. Juli, also dem Beginn des Zeitraums der Unterlageneinreichung, schwierig, auch den Behörden schwerfallen, Termine einzuhalten.
Benötigte Angaben:
Bewertung unbebauter Grundstücke | Ertragswertverfahren (bebaute Grundstücke) | Sachwertverfahren (bebaute Grundstücke) |
---|---|---|
Lage des Grundstücks | Lage des Grundstücks | Lage des Grundstücks |
Grundstücksgröße | Grundstücksgröße | Grundstücksgröße |
Bodenrichtwert | Bodenrichtwert | Bodenrichtwert |
Gebäudeart | Gebäudeart | |
Baujahr des Gebäudes | Baujahr des Gebäudes | |
Wohnfläche | Brutto-Grundfläche |
Wir schicken in Ihrem Auftrag Ihre Daten zum Finanzamt.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, die Angaben über ELSTER zum Finanzamt zu schicken. Auch hier können Sie auf unsere Unterstützung vertrauen. So gelangen Ihre Daten sicher und bequem zu den zuständigen Stellen.
Tipp: Warten Sie damit nicht bis zum 31. Oktober. Denn gerade zum Ende des Zeitraums der Unterlageneinreichung werden die Server des Finanzamts sicherlich stark beansprucht sein.
Wir sehen uns im Nachgang Ihren Bescheid an.
Im Jahr 2024 werden Sie Ihren Bescheid erhalten, der ab 1. Januar 2025 Gültigkeit hat. Doch Fehler können passieren – auch beim Finanzamt. Gern sehen wir uns Ihren Bescheid an.
Nutzen auch Sie die „Helfende Hand“ von Reppe & Partner Immobilien für die Erledigung Ihrer Aufgaben zur Grundsteuerreform. Wir unterstützen Sie gern.
Ihr Kay Münster